Als Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag in die Kapitalsammelstelle Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Vermögen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Schäden statistisch abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs benötigte Beitrag bestimmbar ist.